Nach seinem zweiten Staatsexamen, absolviert im Jahr 2001, war André bis 2004 in einer Hamburger Sozietät als angestellter Rechtsanwalt tätig, um erste Erfahrung sammeln zu können. Seit 2005 besteht seine Selbstständigkeit als Rechtsanwalt in Hamburg. Seine zweifache Ernennung zum Fachanwalt erhielt er im Jahr 2007 für Verkehrsrecht, und im Jahr 2017 für Arbeitsrecht.